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Ringen um die Verfassung

Theodor Heuss prägt vor 75 Jahren wichtige Bestandteile des Grundgesetzes.

Am 1. September 1948 kommen die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rates in Bonn zusammen, um über eine neue Verfassung zu beraten. Theodor Heuss kommt in den Verhandlungen eine wichtige Rolle zu. Durch seine ausgleichende Art vermag der liberale Fraktionsvorsitzende in Konflikten zwischen dem rechten und linken Lager immer wieder zu vermitteln. 

Doch es gelingt ihm auch, eigene Positionen durchzusetzen. Wesentliche Formulierungen in der Präambel und in einigen Grundrechten gehen auf ihn zurück, ebenso wie Bestimmungen zur parlamentarischen Demokratie und zum Staatsaufbau. Erfolgreich verhindert Heuss die Aufnahme von Plebisziten in das Grundgesetz. Er setzt sich nachdrücklich für die Staatsbezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ und die Bundesflagge Schwarz-Rot-Gold ein. Eine Niederlage muss er aber einstecken, als gegen seinen Willen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in die Grundrechte aufgenommen wird.

Nach intensiven Debatten wird am 8. Mai 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mit großer Mehrheit im Parlamentarischen Rat verabschiedet. Nach Ende der Beratungen erhalten alle Abgeordneten ein originalgetreues Exemplar des Grundgesetzes – eines davon auch Theodor Heuss. Es ist heute im Theodor-Heuss-Haus zu sehen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Original, 1949 (Familienarchiv Heuss, Basel)
(Foto: Franziska Kraufmann/Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus)

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