"Schund und Schmutz"
Im Reichstag setzt sich der Abgeordnete Theodor Heuss 1926 für ein umstrittenes Gesetz ein.
Am 3. Dezember 1926 verabschiedet der Weimarer Reichstag das „Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften“. Es erschwert den Verkauf bestimmter Literatur, die als jugendgefährdend angesehen wird. Dazu zählen preisgünstige Liebes- und Abenteuerromane (sog. „Groschenhefte“), aber auch schwul-lesbische Zeitschriften und Aufklärungsliteratur.
Zur Überraschung vieler setzt sich auch der liberale Reichstagsabgeordnete Theodor Heuss für das Gesetz ein. Aus seiner Sicht führt die „Minderwertigkeit“ der Schriften bei jungen Leuten zu einer „Verwirrung ethischer sowie auch geschmacklicher Werte“. Prominente Kulturschaffende zeigen sich entsetzt und sprechen von Zensur. Der bekannte Journalist Kurt Tucholsky wirft seinem Kollegen Heuss vor, die Interessen des eigenen Berufsstandes „an die Banausen“ zu verraten. Theodor Heuss zieht die Konsequenz und legt im Dezember 1926 seinen Vorsitz im Schutzverband Deutscher Schriftsteller nieder.
Literatur auf der Liste der „Schund- und Schmutzschriften“, 1920er/1930er Jahre
(Fotos: Franziska Kraufmann/Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus)